Corona Update 4. April 22

in Bayern gilt seit 03.04.2022 die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Demzufolge gilt nach wie vor die allgemeine Verhaltensempfehlung „wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet von § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.“

Für unser Vereinsleben gibt es aufgrund der neuen Verordnung keine Einschränkungen mehr.
Zum Schutz für euch und andere bitten wir aber um Abstand halten und das Tragen einer Maske in unseren Räumen bis zum Platz (Turm Schwarz B, Jugendturm, Geschäftsstelle, Mitgliederversammlung, Fitnesstraining).

Bitte beachtet bei Reisen die vor Ort geltenden Regelungen.