es gibt wieder eine Anpassung der Coronaregeln:
Allgemein:
Es gelten weiterhin Hygienevorsichtsmaßnahmen, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen über 14 Jahre, sofern alle 2G erfüllen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.
- Alle Zusammenkünfte im Innenraum: es gilt 2G + (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet) und Kapazitätsbeschränkung 50%.
Als Testnachweis gilt ein PCR Test 48h, ein Schnelltest 24h, oder ein unter Aufsicht der Gruppenleitung durchgeführter Selbsttest. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis 14 Tage aufbewahren bzw. an die Geschäftsstelle senden (upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise). Vor-Ort-Test unter Aufsicht eines Gruppenmitglieds möglich, Bestätigung im Anhang verwenden.
Für nachweislich Geboosterte (Neu: Auffrischimpfung gilt ab dem 1. Tag), vollständig Geimpfte die einen Impfdurchbruch erlitten haben und SchülerInnen bis 18 Jahre entfällt die o.g. Testpflicht
- Für Zusammenkünfte im Freien gilt 2G. Nach Rücksprache mit dem Ministerium fallen Outdoor-Gruppenveranstaltungen, die von der Sektion/vom Verein organisiert sind, nicht unter die privaten Veranstaltungen, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen.
- Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 2G. Ausnahme SchülerInnen bis 18 Jahre: 3G (regelmäßige Schultests)
- Hütten (Beherbergung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
- Kurse (Erwachsenenbildung): 2G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten.
- In Geschäftsstelle und Bibliothek gilt FFP2-Maskenpflicht.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Österreich:
ist wieder Hochinzidenzgebiet. Es gelten verschärfte Einreiseregeln außer für Geboosterte. Keine Ausnahmen für Tagestouristen. Maskenpflicht besteht auch im Freien.
- Einreise für alle ab 12 Jahre: geboostert oder 2G+ (PCR Test 72h), sonst Quarantäne
- FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen.
- Kontaktdatenerhebung bei Gruppen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten
- Geltungsdauer Impfpzertifikat Geboosterte: 270 Tage/ Genesen+ einmal geimpft:360 Tage/ nur zweimal Geimpfte: 180 Tage.
- Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.
Siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011743
https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich
Südtirol:
- ist Hochinzidenzgebiet
- Einreiseanmeldung
- Einreise: nur mit Test: Antigentest/24h oder PCR Test 48h. Quarantäne für Ungeimpfte
- Impf-Nachweis gilt nach abgeschlossenem Impfzyklus 9 Monate. Ab 1. Februar: 6 Monate.
- Maskenpflicht im Freien
- FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen (Achtung! In Restitalien strengere Regelung)
- Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.
Siehe:
https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/
Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.