es gibt wieder eine Anpassung der Coronaregeln:
Allgemein:
Es gelten weiterhin Hygienevorsichtsmaßnahmen, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen über 14 Jahre, sofern alle 2G erfüllen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Österreich: ist wieder Hochinzidenzgebiet. Es gelten verschärfte Einreiseregeln außer für Geboosterte. Keine Ausnahmen für Tagestouristen. Maskenpflicht besteht auch im Freien.
Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011743 https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich
Südtirol:
Siehe: https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/ https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/
Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.