Corona Update 27. Januar 2022

es gibt wieder eine Anpassung der Coronaregeln:

Allgemein:

Es gelten weiterhin Hygienevorsichtsmaßnahmen, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.

Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.

Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):

Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen über 14 Jahre, sofern alle 2G erfüllen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.

Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.

  • Alle Zusammenkünfte im Innenraum: es gilt 2G + (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet) und Kapazitätsbeschränkung 50%.
    Als Testnachweis gilt ein PCR Test 48h, ein Schnelltest 24h, oder ein unter Aufsicht der Gruppenleitung durchgeführter Selbsttest. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis 14 Tage aufbewahren bzw. an die Geschäftsstelle senden (upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise). Vor-Ort-Test unter Aufsicht eines Gruppenmitglieds möglich, Bestätigung im Anhang verwenden.
    Für nachweislich Geboosterte (Neu: Auffrischimpfung gilt ab dem 1. Tag), vollständig Geimpfte die einen Impfdurchbruch erlitten haben und SchülerInnen bis 18 Jahre entfällt die o.g. Testpflicht
  • Für Zusammenkünfte im Freien gilt 2G. Nach Rücksprache mit dem Ministerium fallen Outdoor-Gruppenveranstaltungen, die von der Sektion/vom Verein organisiert sind, nicht unter die privaten Veranstaltungen, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen.
  • Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 2G. Ausnahme SchülerInnen bis 18 Jahre: 3G (regelmäßige Schultests)
  • Hütten (Beherbergung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
  • Kurse (Erwachsenenbildung): 2G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten.
  • In Geschäftsstelle  und Bibliothek gilt FFP2-Maskenpflicht.

Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Österreich:
ist wieder Hochinzidenzgebiet. Es gelten verschärfte Einreiseregeln außer für Geboosterte. Keine Ausnahmen für Tagestouristen. Maskenpflicht besteht auch im Freien.

  • Einreise für alle ab 12 Jahre: geboostert oder 2G+ (PCR Test 72h), sonst Quarantäne
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen.
  • Kontaktdatenerhebung bei Gruppen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten
  • Geltungsdauer Impfpzertifikat Geboosterte: 270 Tage/ Genesen+ einmal geimpft:360 Tage/ nur zweimal Geimpfte: 180 Tage.
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.

Siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011743
https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich

Südtirol:

  • ist Hochinzidenzgebiet
  • Einreiseanmeldung
  • Einreise: nur mit Test: Antigentest/24h oder PCR Test 48h. Quarantäne für Ungeimpfte
  • Impf-Nachweis gilt nach abgeschlossenem Impfzyklus 9 Monate. Ab 1. Februar: 6 Monate.
  • Maskenpflicht im Freien
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen (Achtung! In Restitalien strengere Regelung)
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.

Siehe:
https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/

Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.