aktuell tut sich einiges in Sachen Lockerungen und in den letzten Tagen sind viele Informationen dazu veröffentlicht worden.
Für unser Vereinsleben, Gruppen- und Kursbetrieb bedeutet die Verlängerung der 12. Bay. Infektionsschutzverordnung bis zum 02. Juni zunächst leider keine Erleichterung, da weiterhin die Kontaktbeschränkung gilt (wovon vollständig Geimpfte und Genesene ausgenommen sind):
Für Sport gilt u.A.:
Für Auslandsaufenthalte gelten zum großen Teil Quarantäneregelungen
Ab 21. Mai ist zudem geplant, Beherbergung wieder zuzulassen. Das bedeutet, (unsere) Hütten können bei Inzidenzen von unter 100 wieder genutzt werden. Die Voraussetzungen dafür wurden allerdings noch nicht bekannt gegeben. Wir Informieren, sobald uns die Regelungen dazu vorliegen.
Weitere Informationen u. A. unter:
In welcher Region ab welchem Zeitpunkt welche Regelungen gelten muss jeweils einzeln über die jeweiligen Seiten der Landratsämter oder Kommunen ermittelt werden.
Weiterhin gilt natürlich: Vorsicht, Rücksicht, Maskenpflicht und Abstandsgebot. Bleibt gesund!