aktuell tut sich einiges in Sachen Lockerungen und in den letzten Tagen sind viele Informationen dazu veröffentlicht worden.
Für unser Vereinsleben, Gruppen- und Kursbetrieb bedeutet die Verlängerung der 12. Bay. Infektionsschutzverordnung bis zum 02. Juni zunächst leider keine Erleichterung, da weiterhin die Kontaktbeschränkung gilt (wovon vollständig Geimpfte und Genesene ausgenommen sind):
- Stabile Inzidenz über 100: 1 Hausstand + 1 weitere Person (zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 J. bleiben unberücksichtigt)
- Stabile Inzidenz zwischen 35 und 100: 2 Hausstände, max. 5 Personen (zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 J. bleiben unberücksichtigt)
Für Sport gilt u.A.:
- Inzidenz über 100: kontaktfreier Individualsportart allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ist erlaubt (Outdoor: Kinder unter 14 J. in 5er Gruppen, Trainer mit Test)
- Inzidenz zwischen 50 und 100: kontaktfreier Sport unter Beachtung oben genannter Kontaktbeschränkungen ist erlaubt (Outdoor: Kinder unter 14 J. in 20er Gruppen)
- Inzidenz unter 50: kontaktfreier Sport in 10er Gruppen ist erlaubt (Outdoor: Kinder unter 14 J. in 20er Gruppen).
Für Auslandsaufenthalte gelten zum großen Teil Quarantäneregelungen
Ab 21. Mai ist zudem geplant, Beherbergung wieder zuzulassen. Das bedeutet, (unsere) Hütten können bei Inzidenzen von unter 100 wieder genutzt werden. Die Voraussetzungen dafür wurden allerdings noch nicht bekannt gegeben.
Wir Informieren, sobald uns die Regelungen dazu vorliegen.
Weitere Informationen u. A. unter:
In welcher Region ab welchem Zeitpunkt welche Regelungen gelten muss jeweils einzeln über die jeweiligen Seiten der Landratsämter oder Kommunen ermittelt werden.
Weiterhin gilt natürlich: Vorsicht, Rücksicht, Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Bleibt gesund!