Zu Pfingsten wurden einige Lockerungen in die 12. BayISMV eingearbeitet, die unter Anderem die Ausübung von Sport im Freien und im Innenraum betreffen.
Außerdem wurden die Beherbergungsverordnungen bekannt gegeben, die eine Öffnung unserer Jurahütten ermöglicht.
Alle diese Änderungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie von den örtlichen Landkreisen und Städten umgesetzt bzw. freigegeben werden. Somit besteht kein Automatismus für die in § 27 der BayISMV genannten Lockerungen.
Für unser Vereinsleben bedeutet dies, dass unter bestimmten Voraussetzungen und bei Einhaltung von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen die Ausübung gemeinsamen Sports wieder möglich ist. Somit können einzelne Ausbildungskurse und Touren wieder stattfinden, die Jurahütten wieder geöffnet werden und Geschäftsstelle und Bibliothek wieder zur gewohnten Zeit für den Publikumsverkehr öffnen.
Allgemein:
Bei allen Zusammenkünften müssen Kontaktdaten angegeben werden und an die Geschäftsstellte übermittelt werden.
Geimpfte, Genesene oder Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt, wenn nur eine bestimmte Anzahl Personen zusammenkommen darf.
Bezüglich Testpflicht gilt, dass Genesene (frühestens 28 Tage nach dem erstem PCR-Negativtest nach der Infektion und max. 6 Monate danach), Geimpfte (frühestens 14 Tage nach der Abschlussimpfung) und Kinder unter 6 Jahre davon ausgenommen sind, aber einen Nachweis über ihren Status erbringen müssen.
Bei Maskenpflicht gilt FFP2 Maske. Kinder unter 15 Jahre können eine andere Mund Nasen Bedeckung nutzen, für Kinder unter 6 Jahre entfällt die Maskenpflicht.
Bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 gilt in Bayern gem. BayISMV:
• Sport ist möglich, wenn durch die Kreisverwaltungsbehörde zugelassen
o „unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis“ verfügen;, das bedeutet, PCR-, Antigen- oder Selbsttest (d.h. Antigenschnelltest vor Ort), max. 24h alt.
o „kontaktfreier Sport im Innenbereich … unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen (die Anzahl der Personen richtet sich nach der Raumgröße)
Bei Inzidenz < 50 entfällt die Testpflicht
Für die Inzidenzwerte gilt der Ort der Zusammenkunft
Das bedeutet, Trainer und Gruppenleitungen müssen neben den Kontaktdaten aller Teilnehmenden auch die Testnachweise prüfen.
Kurse:
Kurse finden z.T. wieder statt, bezüglich vieler Länder gilt noch eine Reisewarnung mit teilweiser Quarantänepflicht. Hier bitte einzeln prüfen, was wo unter welchen Voraussetzungen gilt. Bei Übernachtung sind die örtlichen Regelungen zu beachten.
Jurahütten:
Unsere Hütten sind wieder geöffnet. Aufgrund der Bestimmungen der Beherbergungsverordnung ist nur ein Haushalt zugelassen.
Fitnesstraining:
sobald die Sporthalle wieder freigegeben wird, bzw. Sport im Freien temperaturbedingt wieder möglich ist, wird auf „analog“-Training umgestellt. Infos über Änderungen erfolgen über den Verteiler.
Gruppentreffen:
sind nur möglich unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen. Derzeit: 2 Haushalte bei Inzidenz unter 100, 3 Haushalte bei Inzidenz unter 35. Geimpfte und Genesene mit Nachweis werden nicht mitgezählt. Sofern beim Gruppentreffen Sport ausgeübt wird, gelten die Regelungen für Sport.
Geschäftsstelle & Bibliothek:
Öffnungszeiten ab 07. Juni wieder wie gewohnt.
GS: Mo, Di, Do, 10-12h & 15-18.30h
Bibliothek: Mo & Do, 17-18.30h
Weitere Informationen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-27
www.oeav.at/corona
www.alpenverein.de
bzw. https://davintern.alpenverein.de/coronavirus https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-05-19_Rahmenkonzept_Beherbergung.pdf
Bleibt weiterhin vorsichtig. Auch wenn vieles wieder möglich ist, bleibt das Virus eine Gefahr. Abstand, Maske und Rücksicht sind weiterhin immer und überall notwendig.
Bleibt gesund.