erneut wird die aktuelle Infektionsschutzverordnung verlängert. Sie gilt bis 12. Januar 2022.
Einige für unser Vereinsleben wichtige Anpassungen wurden vorgenommen.
Alle sind angehalten, auf ausreichende Hygiene zu achten, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske zu tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend zu lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
- Alle Zusammenkünfte im Innenraum: es gilt 2G + (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet)
Alle Beteiligten müssen zusätzlich zum 2G Nachweis einen Testnachweis (PCR max. 48h alt/ Schnelltest max. 24h alt) mitbringen, oder sich unter Aufsicht der Gruppenleitung mittels Selbsttest testen. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis an die Geschäftsstelle senden, dort wird er 2 Wochen aufbewahrt (falls kein offizieller Test möglich, vor Ort testen und Nachweis im Anhang verwenden, Aufsicht kann ein Gruppenmitglied führen).
Für nachweislich Geboosterte entfällt die o.g. Testpflicht (Auffrischimpfung vor min. 15 Tagen)
- Für Zusammenkünfte im Freien gilt ab sofort 2G. Damit sind z.B. Wanderungen mit weniger Aufwand möglich
- Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.
- Hütten (Beherbergung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
- Kurse (Erwachsenenbildung): 2G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten
- Die Geschäftsstelle bleibt für den Publikumsverkehr unter 2G Bedingungen und FFP2-Maskenpflicht geöffnet, für Bibliotheksausleihe bitte Vorbestellung nutzen
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränkt. Dazugehörige Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen.
- Ab einer Inzidenz von 1000 am Ort der Aktivität gilt: Lockdown.
Treffen, Kurse, Hütten, Jugendarbeit können nicht in Präsenz abgehalten werden, bzw. sind geschlossen.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Noch ein Wort zu Österreich:
Der Lockdown für Personen, die 2G erfüllen, wurde beendet, touristische Reisen und Beherbergung sind wieder möglich. Seitens BRD ist Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft, daher gilt eine COVID-19-bedingte Teilreisewarnung.
Für die Einreise nach Österreich ist ein gültiger 2G oder PCR Test Nachweis erforderlich, bei Wiedereinreise nach Deutschland gilt 3G für alle ab 12 Jahren. Für Nichtgeimpfte ist min. 5 Tage Quarantäne verpflichtend. Dies gilt auch für Kinder.
Siehe: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962#content_4
Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund!