Corona Update 17. Februar 2022

die bayerische Staatsregierung deutet die Entwicklung der leicht rückläufigen Infektionszahlen mit dem Überschreiten des Höhepunktes der Omikronwelle und lockert die Maßnahmen ab heute:

Allgemein:

Nach wie vor gelten die allgemeinen Hygienevorsichtsmaßnahmen, sowie unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.

Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.

Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):

Kontaktbeschränkungen werden für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.

Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

  • Zusammenkünfte im Innenraum: 2G und Kapazitätsbeschränkung auf 50%.
  • Zusammenkünfte im Freien: 2G
  • eigene Sportausübung: 3G (drinnen und draußen).
  • Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 3G.
  • Hütten (Beherbergung): 2G.
  • Kurse (Erwachsenenbildung): 3G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten.
  • In Geschäftsstelle und Bibliothek gilt FFP2-Maskenpflicht.

Als Testnachweis gilt ein PCR Test 48h, ein Schnelltest 24h, oder ein unter Aufsicht der Gruppenleitung durchgeführter Selbsttest. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis 14 Tage selbst aufbewahren oder an die Geschäftsstelle senden (upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise). Vor-Ort-Tests unter Aufsicht eines Gruppenmitglieds sind möglich, Bestätigung im Anhang verwenden.

Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Österreich:
ist Hochinzidenzgebiet. Es gelten verschärfte Einreiseregeln außer für Geboosterte. Keine Ausnahmen für Tagestouristen. Maskenpflicht besteht auch im Freien.

  • Einreise für alle ab 12 Jahre: geboostert oder 2G+ (PCR Test 72h), sonst Quarantäne (soll in Kürze erleichtert werden)
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen.
  • keine Einschränkungen für Gruppen bis max. 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
  • Geltungsdauer Impfzertifikat beachten!
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.

Siehe:
https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich

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Südtirol:

  • ist Hochrisikogebiet
  • Einreiseanmeldung
  • Einreise: für ungeimpfte nur mit Test: Antigentest/24h oder PCR Test 48h. Quarantäne bei positivem Test
  • Geltungsdauer Impf-Nachweis beachten
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen (Achtung! In Restitalien strengere Regelung)
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.

Siehe:
https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/

Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund!

Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.