die bayerische Staatsregierung deutet die Entwicklung der leicht rückläufigen Infektionszahlen mit dem Überschreiten des Höhepunktes der Omikronwelle und lockert die Maßnahmen ab heute:
Allgemein:
Nach wie vor gelten die allgemeinen Hygienevorsichtsmaßnahmen, sowie unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Kontaktbeschränkungen werden für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
- Zusammenkünfte im Innenraum: 2G und Kapazitätsbeschränkung auf 50%.
- Zusammenkünfte im Freien: 2G
- eigene Sportausübung: 3G (drinnen und draußen).
- Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 3G.
- Hütten (Beherbergung): 2G.
- Kurse (Erwachsenenbildung): 3G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten.
- In Geschäftsstelle und Bibliothek gilt FFP2-Maskenpflicht.
Als Testnachweis gilt ein PCR Test 48h, ein Schnelltest 24h, oder ein unter Aufsicht der Gruppenleitung durchgeführter Selbsttest. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis 14 Tage selbst aufbewahren oder an die Geschäftsstelle senden (upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise). Vor-Ort-Tests unter Aufsicht eines Gruppenmitglieds sind möglich, Bestätigung im Anhang verwenden.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Österreich:
ist Hochinzidenzgebiet. Es gelten verschärfte Einreiseregeln außer für Geboosterte. Keine Ausnahmen für Tagestouristen. Maskenpflicht besteht auch im Freien.
- Einreise für alle ab 12 Jahre: geboostert oder 2G+ (PCR Test 72h), sonst Quarantäne (soll in Kürze erleichtert werden)
- FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen.
- keine Einschränkungen für Gruppen bis max. 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
- Geltungsdauer Impfzertifikat beachten!
- Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.
Siehe:
https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich
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Südtirol:
- ist Hochrisikogebiet
- Einreiseanmeldung
- Einreise: für ungeimpfte nur mit Test: Antigentest/24h oder PCR Test 48h. Quarantäne bei positivem Test
- Geltungsdauer Impf-Nachweis beachten
- FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen (Achtung! In Restitalien strengere Regelung)
- Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt Anmeldepflicht, Für Genesene und vollständig Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht.
Siehe:
https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/
Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund!
Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.