Corona Update 02. September 21

mit der neuen Bayerischen 14. Infektionsschutzverordnung gibt es nur noch den Inzidenzwert 35, der Infektionsschutzmaßnahmen bewirkt. Ansonsten gilt die neue sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ die bei gelb (mehr als 1200 coronabedingte Krankenhausaufnahmen innerhalb der letzten 7 Tage) und rot (mehr als 600 Corona Intensivpatienten) weitergehende noch nicht definierte Maßnahmen bewirkt.
Generell gilt weiterhin: Vorsicht, Hygiene, Lüften und nach Möglichkeit Abstand halten.
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen – außer private und Kinder unter 6 Jahren.
  • 3G Kontrolle bei Veranstaltungen in geschlossen Räumen sofern die Inzidenz höher als 35 liegt. Das bedeutet: Zugang nur für Geimpfte, Genesene, oder Getestete (Test-Gültigkeitsdauer: 48h/PCR bzw. 24h/Schnelltest). Getesteten gleichgestellt sind (regelmäßig getestete) Schüler, Kinder unter 6 Jahren und nicht eingeschulte Kinder. Der Veranstalter muss die 3G Nachweise überprüfen.
  • Eintrittstest und Kontaktdatenerfassung bei Beherbergung (AV Hütten), Folgetest nach 72h
Das bedeutet für unser Vereinsleben:
  • Keine Einschränkungen für Gruppentreffen unter freiem Himmel
  • Treffen in Jugendturm/TSB bei Inzidenz > 35: 3G Kontrolle, Maske bis zum Platz.
  • Fitnesstraining in der Halle gem. städt. Hygienekonzept: Maske bis zum Platz und bei Inzidenz > 35: 3G Kontrolle.
  • Kurse gem. Hygienekonzept. 3G Kontrolle bei Inzidenz > 35, Kontaktdatenerfassung.
  • Geschäftsstelle/Bibliothek: Maskenpflicht
  • Hütten: Kontaktdatenerfassung, 3G Kontrolle. Maskenpflicht
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (Achtung, die FAQ Seite wird derzeit noch aktualisiert)
Bleibt gesund!