kaum wurde die 14. BayISMV verlängert, werden in kurzer Folge weitere Änderungen verkündet.
Stand heute gilt:
Überall wo 3G gilt müssen alle, auch Ehrenamtliche und Angestellte, ebenfalls die Voraussetzungen für 3G erfüllen und einen Nachweis mit sich führen.
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske), die Kontaktdatenerfassung entfällt ( außer bei Hüttenübernachtungen).
Generell gilt weiterhin: Vorsicht, Hygiene, Lüften und nach Möglichkeit Abstand halten.
Das bedeutet für unser Vereinsleben:
Die Organisatoren vor Ort unterliegen der Kontrollpflicht bzgl. der Einhaltung der Regeln.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php