bedauerlicherweise setzt sich die besorgniserregende und weiterhin exponentiell ansteigende Infektionsentwicklung mit allen gravierenden Begleiterscheinungen fort. Deshalb gibt es abermals Neuerungen, gem. der 15. BayIfSMV.
Alle sind angehalten, auf ausreichende Hygiene zu achten, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske zu tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend zu Lüften. Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gilt: max. 5 Personen aus 2 Hausständen dürfen sich treffen Kinder unter 12 Jahren, 3 Monaten unterliegen keinen Einschränkungen.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund!