Corona Update 09.03.

mit der 12. Infektionsschutzverordnung gültig ab 08.03.21. wurden einige Lockerungen der bestehenden Beschränkungen bekanntgegeben. Grundlage ist ein abgestuftes Öffnungskonzept, abhängig von der in der Stadt oder Region vorherrschenden Inzidenzzahl.

  • Inzidenz unter 50 bedeutet u.A.: begrenzte Öffnung des Einzelhandels und z.B. Museen und Zoos, sowie Erlaubnis für kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen, Teilnahmeliste) im Außenbereich.
  • Inzidenz zwischen 50 und 100 bedeutet: zugelassen sind Besuche nach Terminvereinbarung von Einzelhandel (click & meet), sowie u.A. Museen und Zoos, Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und für Kinder bis 14 Jahren Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern im Außenbereich sind zugelassen (Teilnahmeliste).
  • Bei Inzidenzen von über 100 greifen wieder die Regelungen, die bis 07. März Geltung hatten.

Für unser Vereinsleben gilt:

  • Wir bieten weiterhin Material und Bibliotheksausleihe nach Vorbestellung an, Termine können per E-Mail oder telefonisch in der Geschäftsstelle angefragt werden. Für Besucher gilt Maskenpflicht.
  • Gruppenarbeit im eigentlichen Sinne ist derzeit (Inzidenz zw. 50 und 100) noch nicht möglich, auch die Jugend wird nach eingehender Beratung derzeit noch Abstand von einem Angebot nehmen, das ohnehin nur einen Teil ihrer Gruppenmitglieder betrifft und nur für die Ausübung von Sport gegolten hätte.
  • Das Kursangebot ist weiterhin ausgesetzt, die Hütten und Vereinsheime geschlossen (bis. min. 28. März).

Weitere Informationen unter:

In welcher Region ab welchem Zeitpunkt welche Regelungen gelten muss jeweils einzeln über die jeweiligen Seiten der Landratsämter oder Kommunen ermittelt werden.

Weiterhin gilt natürlich: Vorsicht, Rücksicht, Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Bleibt gesund.