Bedauerlicher Weise erleben wir derzeit eine besorgniserregende Entwicklung der Corona Infektionszahlen. In dieser dynamischen Situation können sich die geltenden Regelungen jederzeit kurzfristig ändern und somit Einfluss auf unser Vereinsleben und das Angebot nehmen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage bleiben sportliche Vereinsaktivitäten mit den bekannten Verhaltens- und Hygieneregeln durchführbar.
Um eine sichere Teilnahme aller zu ermöglichen, ist ein umsichtiges und vorsichtiges Verhalten jedes Einzelnen und ein strenges Einhalten der Regeln unerlässlich.
Der Vorstand empfiehlt daher, die Unternehmungen möglichst ins Freie zu verlagern, die Abstandsregeln einzuhalten und möglichst konsequent eine Maske zu tragen.
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen steht es den Organisatoren frei, Veranstaltungen bei Bedenken anzupassen oder abzusagen; auch eigene weiterreichende Regelungen in Bezug auf Verhaltensregeln (Abstand, Maske..) sind möglich.
Bezüglich der Nutzung von Vereinsräumen und Gruppentreffs sind die Regelungen der bay. Coronaampel anzuwenden: Bei einer Inzidenz von über 35 und unter 50 (gelb) dürfen max. zehn Personen oder 2 Haushalte (wenn mehr als 10 Personen) zusammen kommen, und bei einer Inzidenz von über 50 (rot) maximal fünf Personen oder 2 Haushalte.
Zur Nachverfolgung im Fall von Infektionen ist die Teilnahmeliste obligatorisch. Diese muss von allen Teilnehmenden mit Namen und Telefonnummer oder Emailadresse ausgefüllt werden spätestens am Tag nach der Veranstaltung im original oder digital in der Geschäftsstelle vorliegen.
Teilnahmelisten und Leitfaden für DAV Veranstaltungen sind angehängt, liegen in der Cloud und sind auf der Homepage nachzulesen.
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Bleibt gesund!