Corona Update 07. Juni 21

Die am Wochenende beschlossene 13. BayISMV bringt erhebliche Lockerungen mit sich und ermöglicht zum Teil wieder Vereinsleben und Gruppentreffen.
Die Grenzwerte gelten immer am Ort der Veranstaltung. Für Nürnberg könnten also bereits am Donnerstag die Regelungen für die Inzidenz kleiner 50 gelten.
Hier eine Übersicht:
Kontaktbeschränkungen (§6 BayIfSMV) für Zusammenkünfte (Gruppentreffen ohne Sport)
  • Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100:
    • 3H = 10, also maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten
  • Inzidenz kleiner 50
    • 10H = 10, also maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Nicht dazu gezählt werden:
    • Kinder bis 14 Jahre
    • vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene
im Sport (§12 BayIfSMV) (Kurse, Touren, Fitnesstraining, Gruppentreffen zur Sportausübung)
Die Sportausübung und praktische Sportausbildung ist wieder zulässig!
  • Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100:
    • Mit Testnachweis
      • ohne Personenbeschränkung
  • Ohne Testnachweis
    • mit maximal 10 Personen (hier dürfen keine Geimpften/Genesenen/Kinder) rausgerechnet werden
    • Mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel
  • Inzidenz kleiner 50
      • Sport jeder Art ohne Personenanzahlbegrenzung gestattet
    In Sportstätten ist das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht, sofern kein Sport ausgeübt wird. Die max. Personenanzahl im Innern errechnet sich nach der Raumgröße (1 Person/20 qm).
Vereinssitzungen sind wieder im Präsenzmodus möglich, allerdings inzidenzabhängig:
(Beirat, Vorstand, Mitgliederversammlung)
  •  Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100
    • bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen
    • bis zu 50 Personen unter freiem Himmel
    • mit Nachweis über negativen Test
  • Inzidenz kleiner 50
    • bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen
    • bis zu 100 Personen unter freiem Himmel
  • zuzüglich
    • Geimpfte und Genesene
Beherbergung (Jurahütten)
  • Kontaktdatenerfassung
  • Unterbringung je Wohneinheit gem. Kontaktbeschränkungen
  • negativer Testnachweis bei Ankunft (außer Geimpfte u Genesene, Test nicht älter 24h)
  • Inzidenz zwischen 50 und 100
    • Wiederholung Test alle 48h
  • Inzidenz kleiner 50
    • Kein Folgetest erforderlich
 Hygiene und Abstand
Wir sind weiterhin dazu angehalten,
  • 1,5 Meter Abstand
  • Maske zu tragen und
  • die gängigen Hygieneregeln einzuhalten
  • sowie auf die regelmäßige Belüftung von Räumen zu achten.
Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich. In Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 gilt uneingeschränkt die Bundesnotbremse.
Geschäftsstelle & Bibliothek sind zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt und können mit FFP2 Maske besucht werden (je max. 1 Person in GS bzw. Bibliothek).
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alternativ findet ihr wie gewohnt auch alle Informationen auf unserer Homepage.
Bleibt gesund und vorsichtig!