seit 28.12. gelten angepasste Coronaregelungen, um die drohende Omikronwelle abzuschwächen.
Wichtigste Maßnahmen sind nach wie vor: ausreichende Hygiene, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen über 14 Jahre, sofern alle 2G erfüllen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
- Alle Zusammenkünfte im Innenraum: es gilt 2G + (Geimpft, genesen und zusätzlich getestet)
Alle Beteiligten müssen zusätzlich zum 2G Nachweis einen Testnachweis (PCR max. 48h alt/ Schnelltest max. 24h alt) mitbringen, oder sich unter Aufsicht der Gruppenleitung mittels Selbsttest testen. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis an die Geschäftsstelle senden, dort wird er 2 Wochen aufbewahrt (analog oder digital oder upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise. falls kein offizieller Test möglich, vor Ort testen und Nachweis im Anhang verwenden, Aufsicht kann ein Gruppenmitglied führen).
Für nachweislich Geboosterte entfällt die o.g. Testpflicht (Auffrischimpfung vor min. 15 Tagen)
- Für Zusammenkünfte im Freien gilt 2G. Damit sind z.B. Wanderungen mit weniger Aufwand möglich
- Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.
- Hütten (Beherbergung): 2G. Ausnahme für Kinder bis 18 Jahre, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
- Kurse (Erwachsenenbildung): 2G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten
- Die Geschäftsstelle ist noch bis 09.01. geschlossen. Danach gilt 2G und FFP2-Maskenpflich. Für Bibliotheksausleihe bitte Vorbestellung nutzen.
- Ab einer Inzidenz von 1000 am Ort der Aktivität gilt: Lockdown.
Treffen, Kurse, Hütten, Jugendarbeit können nicht in Präsenz abgehalten werden, bzw. sind geschlossen.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Noch ein Wort zu Österreich:
Die quarantänefreie Einreise aus allen Ländern, mit Ausnahme der Virusvariantengebiete, ist mit Impf- oder Genesungsnachweis UND gültigem negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) ODER Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster“) zulässig.
Die Impfung gilt 270 Tage, die Auffrischimpfung ab dem ersten Tag.
Minderjährige bis einschließlich 12 Jahre, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen sind davon ausgenommen.
Rückkehrende aus Österreich brauchen keine digitale Einreiseanmeldung mehr auszufüllen und müssen nicht mehr in Quarantäne
Siehe: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962#content_4
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#oesterreich-wer-als-geimpft-geboostert-oder-genesen-gilt
Herzliche Grüße kommt gut ins neue Jahr und bleibt bitte gesund!