seit 28.12. gelten angepasste Coronaregelungen, um die drohende Omikronwelle abzuschwächen.
Wichtigste Maßnahmen sind nach wie vor: ausreichende Hygiene, unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften. Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.
Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen über 14 Jahre, sofern alle 2G erfüllen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Noch ein Wort zu Österreich: Die quarantänefreie Einreise aus allen Ländern, mit Ausnahme der Virusvariantengebiete, ist mit Impf- oder Genesungsnachweis UND gültigem negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) ODER Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster“) zulässig.
Die Impfung gilt 270 Tage, die Auffrischimpfung ab dem ersten Tag.
Minderjährige bis einschließlich 12 Jahre, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen sind davon ausgenommen.
Rückkehrende aus Österreich brauchen keine digitale Einreiseanmeldung mehr auszufüllen und müssen nicht mehr in Quarantäne
Siehe: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962#content_4
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#oesterreich-wer-als-geimpft-geboostert-oder-genesen-gilt
Herzliche Grüße kommt gut ins neue Jahr und bleibt bitte gesund!