Corona Update 04. März 22

mit dem heutigen Tag treten weitere Lockerungen in Kraft (im wesentlichen 3G für Beherbergung und Kurse, Anhebung Kapazitäten aus 75%):

Allgemein:
Nach wie vor gelten die allgemeinen Hygienevorsichtsmaßnahmen, sowie unterhalb von 1,5 m Abstand Maske tragen und in geschlossenen Räumlichkeiten ausreichend lüften.
Wenn Eintrittsbeschränkungen bestehen, ist zwingend eine Kontrolle der Nachweise durchzuführen und Besucher müssen diese vorlegen.

Für unser Vereinsleben gilt (in Bayern):
Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene*. Für Ungeimpfte gilt: max. eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Wer nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft ist, kann auch mit negativem Antigentest an 2G/2G+ Veranstaltungen teilnehmen.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Zusammenkünfte im Innenraum: 2G und Kapazitätsbeschränkung auf 75 %.
  • Zusammenkünfte im Freien: 2G
  • eigene Sportausübung: 3G (drinnen und draußen).
  • Jugendarbeit (außerschulische Bildung): 3G.
  • Hütten (Beherbergung): 3G.
  • Kurse (Erwachsenenbildung): 3G, sowie unterschiedliche Regelungen je nach Kursort beachten.
  • In Geschäftsstelle und Bibliothek gilt FFP2-Maskenpflicht.
Als Testnachweis gilt ein PCR Test 48h, ein Schnelltest 24h, oder ein unter Aufsicht der Gruppenleitung durchgeführter Selbsttest. Die Gruppenleitung/ Organisator muss ihren eigenen Testnachweis 14 Tage selbst aufbewahren oder an die Geschäftsstelle senden (upload: www.dav-nuernberg.de/coronapandemie/nachweise).
*Genesen: positiver PCR-Test vor mindestens 28 Tagen, höchstens 90 Tagen.
  Geimpft: abschließende Impfung vor mindestens 14 Tagen.
Siehe auch: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php (z.T. noch nicht aktualisiert)
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Österreich:
  • Einreisevoraussetzung für alle ab 12 Jahre: 3G
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen.
  • keine Einschränkungen für Gruppen bis max. 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
  • Geltungsdauer Impfzertifikat beachten – 270 Tage ohne Booster
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt 3G
Siehe:
https://www.alpenverein.at/portal/news/aktuelle_news/2020/2020_03_13_coronavirus-alpenverein.php
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/#einreise-nach-oesterreich
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Südtirol:
  • Einreiseanmeldung
  • Einreise: für Ungeimpfte nur mit Test: Antigentest/24h oder PCR Test 48h. Quarantäne bei positivem Test
  • Geltungsdauer Impf-Nachweis beachten – 270 Tage ohne Booster
  • FFP2- Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen (evtl. Kapazitätsbeschränkung beachten!)
  • Für die Wiedereinreise nach Deutschland gilt 3G
Siehe:
https://www.adac.de/news/italien-urlaub-corona/
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
https://alpenverein.it/unterwegs/sicher-unterwegs/covid-infos/
Irrtum und Änderungen nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Herzliche Grüße und bleibt bitte gesund!