Corona Update 03. August

Liebe Beiräte, Vorstand und Trainer,

die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde abermals verlängert. Das bedeutet, die gegenwärtigen Regelungen bestehen fort.

Allgemein:

Aktuell gelten an vielen Orten in Bayern die Regelungen für Inzidenzen < 50, somit gilt:

  • Kontaktdaten bitte immer erfassen (per Liste, da eine Kombination analog und digital nicht möglich ist – anschließen an die Geschäftsstelle übermitteln)
  • bei Ausübung von Sport gibt es keine Teilnahmebegrenzung
  • bei Gruppentreffen ohne Sport können sich 10 Personen treffen
  • die Vereinsräume können wieder genutzt werden
  • Vereinsgremiensitzungen können wieder persönlich stattfinden
  • Informiert euch zusätzlich bei jeder Sektionsveranstaltung was vor Ort gilt.
  • Eine sehr gute Info zu den allgemeinen Regelungen gibt es auf

relevante Details der BayIfSMVO:

Kontaktbeschränkungen (§6 BayIfSMV) für Zusammenkünfte (Gruppentreffen ohne Sport)

  • Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100:
    • 3H = 10, also maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten
  • Inzidenz kleiner 50
    • 10H = 10, also maximal 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Nicht dazu gezählt werden:
    • Kinder bis 14 Jahre
    • vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene

im Sport (§12 BayIfSMV) (Kurse, Touren, Fitnesstraining, Gruppentreffen zur Sportausübung)

 

Die Sportausübung und praktische Sportausbildung ist wieder zulässig!

  • Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100:
    • Mit Testnachweis
      • ohne Personenbeschränkung
  • Ohne Testnachweis
    • mit maximal 10 Personen (hier dürfen keine Geimpften/Genesenen/Kinder rausgerechnet werden)
    • Mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren unter freiem Himmel
  • Inzidenz kleiner 50
    • Sport jeder Art ohne Personenanzahlbegrenzung gestattet

In Sportstätten ist das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht, sofern kein Sport ausgeübt wird. Die max. Personenanzahl im Innern errechnet sich nach der Raumgröße (1 Person/20 qm).

 

Vereinssitzungen sind wieder im Präsenzmodus möglich, allerdings inzidenzabhängig:
(Beirat, Vorstand, Mitgliederversammlung)

  •  Kontaktdatenerfassung
  • Inzidenz zwischen 50 und 100
    • bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen
    • bis zu 50 Personen unter freiem Himmel
    • mit Nachweis über negativen Test
  • Inzidenz kleiner 50
    • bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen
    • bis zu 100 Personen unter freiem Himmel
  • zuzüglich
    • Geimpfte und Genesene

Beherbergung (Jurahütten)

  • Kontaktdatenerfassung
  • Unterbringung je Wohneinheit gem. Kontaktbeschränkungen
  • negativer Testnachweis bei Ankunft (außer Geimpfte u Genesene, Test nicht älter 24h)
  • Inzidenz zwischen 50 und 100
    • Wiederholung Test alle 48h
  • Inzidenz kleiner 50
    • Kein Folgetest erforderlich

 Hygiene und Abstand

 

Wir sind weiterhin dazu angehalten,

  • 1,5 Meter Abstand
  • Maske zu tragen und
  • die gängigen Hygieneregeln einzuhalten
  • sowie auf die regelmäßige Belüftung von Räumen zu achten.

Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich.

 

Geschäftsstelle & Bibliothek sind zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt und können mit FFP2 Maske besucht werden (je max. 1 Person in GS bzw. Bibliothek).

 

Bei Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Alternativ findet ihr wie gewohnt auch alle Informationen auf unserer Homepage.

 

Herzliche Grüße und einen erholsamen Bergsommer wünscht euch das Team der DAV Geschäftsstelle

Kirsten, Robert, Tobias

 

– von Mo, 09.08. – Fr, 20.08. sind Bibliothek und Geschäftsstelle urlaubsbedingt geschlossen –