Liebe Beiräte, Vorstand und Trainer,
die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde abermals verlängert. Das bedeutet, die gegenwärtigen Regelungen bestehen fort.
Allgemein:
Aktuell gelten an vielen Orten in Bayern die Regelungen für Inzidenzen < 50, somit gilt:
relevante Details der BayIfSMVO:
Kontaktbeschränkungen (§6 BayIfSMV) für Zusammenkünfte (Gruppentreffen ohne Sport)
im Sport (§12 BayIfSMV) (Kurse, Touren, Fitnesstraining, Gruppentreffen zur Sportausübung)
Die Sportausübung und praktische Sportausbildung ist wieder zulässig!
In Sportstätten ist das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht, sofern kein Sport ausgeübt wird. Die max. Personenanzahl im Innern errechnet sich nach der Raumgröße (1 Person/20 qm).
Vereinssitzungen sind wieder im Präsenzmodus möglich, allerdings inzidenzabhängig: (Beirat, Vorstand, Mitgliederversammlung)
Beherbergung (Jurahütten)
Hygiene und Abstand
Wir sind weiterhin dazu angehalten,
Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich.
Geschäftsstelle & Bibliothek sind zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt und können mit FFP2 Maske besucht werden (je max. 1 Person in GS bzw. Bibliothek).
Bei Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Alternativ findet ihr wie gewohnt auch alle Informationen auf unserer Homepage.
Herzliche Grüße und einen erholsamen Bergsommer wünscht euch das Team der DAV Geschäftsstelle
Kirsten, Robert, Tobias
– von Mo, 09.08. – Fr, 20.08. sind Bibliothek und Geschäftsstelle urlaubsbedingt geschlossen –