Öffnung der Jurahütten

27. Mai 2020

Nach Pfingsten ist es soweit.

Unsere Jurahütten öffnen wieder. Aufgrund der Infektionsschutzverordnung und Hygienebestimmungen für die Beherbergung kann die Nutzung nur durch max. zwei Haushalte bzw. Familien  10 Personen – auch aus unterschiedlichen Haushalten bzw. Familien erfolgen. Außerdem gelten weitere Sonderregelungen. So müssen beispielsweise alle Nutzer der Belegung vorab erfasst werden, Kissen, Laken, Schlafsack und Geschirrtücher können nicht durch uns gestellt und müssen selbst mitgebracht werden.
Personen mit Krankheitssymptomen (unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere), oder diejenigen, welche in den letzen 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19 Erkrankten hatten, dürfen die Hütte nicht nutzen und können jederzeit kostenfrei stornieren.
Die Nutzungsgebühr bleibt unverändert.