Skifahren in Italien – Haftpflichtversicherungsnachweis mitführen

27. Januar 2022

seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Führen sie die Versicherungsbestätigung immer zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mit sich.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html
https://www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung_aid_10256.html
Download Versicherungsbestätigung Sporthaftpflicht