Eingeschränkter ASS Versicherungsschutz in Ländern mit gültiger Reisewarnung – Ausnahmen in AT & CH

3. Dezember 2020

Der Alpine Sicherheits Service enthält für jedes Mitglied im Deutschen Alpenverein umfangreiche Versicherungsleistungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten.

Einige Versicherungsleistungen sind jedoch ausgeschlossen wenn Unfälle in Ländern passieren, für die eine durch das deutsche Auswärtige Amt ausgesprochene Reisewarnung gilt.

Aus Kulanz wird bei Leistungsfällen in Österreich und in der Schweiz bis zum 31.03.2021 auf den Ausschluss der Reisewarnung verzichtet, sofern die Reisewarnung lediglich aufgrund von Corona vom Auswärtigen Amt ausgesprochen worden war.

Bitte beachten sie dies bei ihren Reiseplanungen.

Stand Dezember 2020