mit der 12. Infektionsschutzverordnung gültig ab 08.03.21. wurden einige Lockerungen der bestehenden Beschränkungen bekanntgegeben. Grundlage ist ein abgestuftes Öffnungskonzept, abhängig von der in der Stadt oder Region vorherrschenden Inzidenzzahl.
Für unser Vereinsleben gilt:
Weitere Informationen unter:
In welcher Region ab welchem Zeitpunkt welche Regelungen gelten muss jeweils einzeln über die jeweiligen Seiten der Landratsämter oder Kommunen ermittelt werden.
Weiterhin gilt natürlich: Vorsicht, Rücksicht, Maskenpflicht und Abstandsgebot.
Bleibt gesund.